Festgeld Ausland

Posted by admin | Allgemeines | Mittwoch 22 April 2009 14:47



Natürlich kann man seine Festgeldanlage auch einer ausländischen Bank tätigen, oder bei einer Tochtergesellschaft, die Ihren Sitz in Deutschland hat. Vielfach versprechen ausländische Banken bei der Festgeldanlage höhere Zinsen, als die der deutschen Banken. Man sollte aber nicht denken, daß man bei einer Festgeldanlage im Ausland keine Steuern bezahlen muss. Die Steuerpflicht bleibt bestehen, nur mit den meisten Länder besteht ein Doppelversteuerungsabkommen, dies bedeutet, daß Zinserträge aus der Festgeldanlage, die im Ausland versteuert worden sind, werden in Deutschland nicht nocheinmal zur Besteuerung herangezogen. Bei Ihrer Festgeldanlage sollten Sie auch feststellen, wo das ausländische Kreditinstitut seinen Sitz hat. Ist es nur eine deutsche Repräsentanz einer ausländischen Bank, anstatt einer deutschen Niederlassung, dann haftet die Bank mit dem Betrag des Landes, in dem die Bank Ihren Hauptsitz hat. Und hier können die Entschädigungsgrenzen wesentlich niedriger sein als in Deutschland. Augen auf bei der Festgeldanlage im Ausland und schauen Sie auf die Entschädigung im Falle einer Insolvenz der Bank.