Zinssteuer

Posted by admin | Allgemeines | Mittwoch 22 April 2009 12:54

Auch auf die Festgeldanlage muss eine Zinssteuer, die sogenannte Abgeltungssteuer, bezahlt werden. Die Zinssteuer wird direkt von Ihrer Quelle einbehalten, das heisst, je nachdem, wo Sie Ihr Geld angelegt haben (Bank,Sparkasse,Versicherung), wird die Zinssteuer dort von der Festgeldanlage abgezogen. Die Zinssteuer beträgt 25 %.


Hat der Anleger einen niedrigeren Steuersatz als 25 %,so kann er die Differenz später über seine Einkommenssteuererklärung zurückholen. Es gibt aber auch für die Zinssteuer einen sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt bei Alleinstehenden 801 € und bei Verheirateten, gemeinsam veranlagten Eheleuten, 1602 €. Der Sparerpauschbetrag bewirkt, daß Ihre Zinsen bis zu der für Sie geltenden Freigrenze von der Zinssteuer befreit sind. Zu der Zinssteuer von 25 % kommt dann noch der Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchsteuer dazu. Vergessen Sie also nicht, Ihre Festgeldzinsen bis zur möglichen Höhe freizustellen, so daß Ihre Bank keine Zinssteuer einbehält.