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Fungibilität

20 August 2011 No Comment

Die Fungibilität gibt Auskunft über die Austauschbarkeit von Vermögensgegenständen. Das Wort entstammt aus dem lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt “Vertretbarkeit”. Hierbei zählt vor allem die Zeitspanne, in der es möglich ist, einen Vermögensgegenstand gegen einen anderen oder gegen Bargeld auszutauschen.

Immobilien sind nicht so fungibel als beispielsweise Bankeinlagen oder Aktien. Die Fungibilität ist eine Voraussetzung, dass Aktien überhaupt an der Börse gehandelt werden können. Dadurch das die Aktien in Bezug auf Anteilshöhe und Veräußerbarkeit standardisiert sind werden diese austauschbar und lassen sich breit gefächert handeln. Bei Immobilien hängt die Fungibilität unter anderem von der geografischen Lage sowie von der baulichen Beschaffenheit ab. Kleinere Einheiten sind vor allem in Großstädten einfach zu handeln und sind damit fungibler als große Wohneinheiten in ländlichen Gebieten.

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