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Vorzeitige, außerordentliche Kündigung

Grundsätzlich wird bei Festgeldanlage von einer Geldanlage bis zum Ende der Anlagedauer ausgegangen. In Fällen, in denen außerordentliche Ereignisse es notwendig machen, vorzeitig über das Geld zu verfügen, wird zumeist eine vorzeitige Kündigung auf Kulanz-Basis der Bank, gewährleistet. Eine solche ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden.

Vorzeitige Kündigung ist Kulanz-Leistung

Es gehört zu den vertraglichen Regeln einer Festgeldanlage, dass beide Seiten – der Sparer und die Bank – von der Anlagedauer profitieren. Dem Sparer wird der zugesicherte Zins, auch bei fallenden Zinsen, garantiert, die Bank sichert sich mit den Festanlagen kalkulierbares Kapital auf feste Zeit. Somit erwachsen die Vorteile und Sicherheiten einer Festanlage gerade aus der festgelegten Laufzeit. Soll eine Festgeldanlage dennoch vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, so ist es vom Entgegenkommen der Bank abhängig, eine vorzeitige Kündigung anzunehmen. Wichtig: Der Sparer hat kein Recht auf die vorzeitige Kündigung.

Außerordentliche Kündigung begründen

In der Regel werden Banken auf den Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung aus schwerwiegenden Gründen eingehen. Sie müssen dies nicht tun, werden jedoch im Interesse zukünftiger Geschäfte mit dem Kunden und ihrer Service-Bewertung in der Regel dem Wunsch entsprechen. Für eine solche Kündigung wird allerdings in der Regel erwartet, dass schwer wiegende Gründe dafür glaubhaft begründet oder nachgewiesen werden können. Dies können sein: Unverschuldete Arbeitslosigkeit, Todesfälle in der Familie, Krankheit, Unfall, unvorhersehbare finanzielle Belastungen und dergleichen mehr Ursachen zur Auflösung des Kontos, die beim besten Willen vom Sparer nicht vorauszusehen waren.

Die außerordentliche Kündigung ist auch kein Schritt der von heute auf morgen zu tätigen ist. Ist ihre unbedingte Notwendigkeit absehbar, sollte sofort das Gespräch und die Beratung mit dem Bankberater, entweder direkt in der Filiale oder telefonisch bei der Direktbank, gesucht werden. Vielfach kann der Bankberater auch noch Möglichkeiten und Wege aufzeigen, um eine verlustreiche vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos zu vermeiden. Angesichts der Sicherheit einer hohen Spareinlage bei der Bank können häufig auch günstige Kreditkonditionen verhandelt werden, die in der Endrechnung günstiger ausfallen als die hohen Kündigungsverluste. Hat der Kunde bei der gleichen Bank sein Girokonto, so kann häufig hier der Dispo erweitert werden, wenn es um absehbare Zeiträume geht.

Finanzielle Einbußen

Die vorzeitige, außerordentliche Kündigung des Festgeldkontos ist immer mit spürbaren finanziellen Einbußen für den Sparer verbunden. Im Falle einer solchen Beendigung des Vertrags über die Anlage erfolgt lediglich die Auszahlung des investierten Geldbetrages. Vielfach sind noch für Bearbeitung und Formalitäten der Abwicklung zusätzlich Gebühren zu zahlen. Gleich, wie kulant sich in einem solchen Fall eine Bank verhalten wird, mit merklichen Zinsverlusten geht die vorzeitige Konto Kündigung immer einher.

Umso wichtiger ist es, dass sich jeder Sparer, der sich für eine Geldanlage auf dem Festgeldkonto entscheiden möchte, darüber klar ist, dass die eingezahlten Beträge in der vereinbarten Laufzeit nach bestem Wissen nicht benötigt werden.

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