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Ende der Laufzeit – Festgeldkonto kündigen oder verlängern?

Bevor die vertraglich vereinbarte Laufzeit eines Festgeldkontos abgelaufen ist, sollten die nächsten Schritte überlegt werden. Es besteht die Möglichkeit, das Konto zu kündigen und über den Geldbetrag zu verfügen oder die Laufzeit nochmals zu verlängern. Für eine Kündigung sind unbedingt die vorgegebenen Fristen einzuhalten.

Kündigungsfrist immer beachten

Nach dem Ablauf der vereinbarten Anlagefrist für das Festgeld stehen zwei Optionen offen: Die Kündigung und die Verlängerung. Die vertraglichen Vereinbarungen über die Eröffnung des Festgeldkontos beinhalten auch die Kündigungsfrist. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist für das Konto drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Anlagedauer. Diese Kündigungsfrist muss in jedem Fall beachtet werden, nicht nur, wenn man nach Ablauf der Laufzeit über den gesamten ersparten Geldbetrag verfügen möchte. Wird die Kündigungsfrist nicht beachtet, so verlängert sich die Kontoführung zu den vorherigen Bedingungen (Laufzeit und Vertrag), jedoch zu den derzeit geltenden Zinsen. Im Falle sinkender Zinsen und einer neuen, langen Laufzeit, kann dies zu Finanzeinbußen im Vergleich zu anderen Bedingungen führen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine automatische Verlängerung für weitere 10 Jahre eintritt, jedoch nur zu einem Zins von vielleicht gerade mal 2 %, während zuvor Zinsen um die 3,5 % und darüber, gezahlt wurden. Zudem verlängert sich die Verpflichtung, weiterhin die vereinbarten Beträge auf das Festgeldkonto umbuchen zu lassen.

Verlängerung oder Wechsel

Die Banken sind insbesondere an Festgeldanlegern interessiert, da ihnen diese Gelder zu sicher kalkulierbaren Bedingungen zur Verfügung stehen. Darum wird vor Ablauf der Anlagedauer oft die Bank selbst an den Kunden herantreten und Konditionen anbieten, um das Festgeldkonto zu verlängern. Dies müssen jedoch nicht immer die im Vergleich günstigsten Konditionen sein. Im heißen Konkurrenzkampf um die Gewinnung von Neukunden, werden von anderen Banken sehr häufig sehr viel bessere Zinsangebote ausschließlich für Neukunden gemacht.

So kann es von Vorteil sein, das Festgeldkonto zu kündigen, selbst wenn die Festgeldanlage fortgeführt werden soll. Es kann dann mit einer höheren Einlagesumme bei einer, eventuell besseren Verzinsung und besseren Konditionen, bei einer anderen Bank ein neues Festgeldkonto eröffnet werden. Ebenso ist es möglich, einen Teilbetrag zur Verwendung zu behalten und einen weiteren in einer neuen Festgeldanlage anzulegen. Darum sollte vor der Entscheidung, ob Verlängerung oder Kündigung zu wählen ist, immer ein gründlicher Vergleich der Konditionen der Banken insgesamt stehen.

Für eine Verlängerung oder einen Wechsel sollte immer in die Überlegung einbezogen, wie man eventuell die neue Anlagefrist verändern möchte. So kann es bei guten Zinsangeboten günstig sein, einen Teil des Geldes in ein lange Anlage festzulegen, oder auch umgekehrt, zur Verwendung für bestimmte Zwecke, das Geld noch einmal für eine kurze Zeit zinserträglich anzulegen.

Überweisungskonto

Zu jeder Kündigung des Festgeldkontos gehört die Angabe des Kontos, auf welches der angelegte Betrag überwiesen werden soll. Dies kann das Girokonto, ein Tagesgeldkonto oder ein neues Festgeldkonto sein. Selbstverständlich können die Gelder auch in eine Versicherung oder einen Bausparvertrag umgelegt werden. Die hier nötigen Modalitäten sind rechtzeitig mit den Beratern der Bank abzusprechen.

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