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Einlagensicherung für Festgeldkonten

Das Tagesgeld und die Festgeldanlage gehören zu den Geldanlagen, die gesetzlich über eine Einlagensicherung gesichert sind. Daher ist diese Anlage auch für langfristiges Sparen hervorragend geeignet. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank, können die Inhaber von Festgeldkonten auf die Einlagensicherung rechnen, die in Deutschland, wie in der gesamten EU gesetzlich festgeschrieben ist. Damit ist die Festgeldanlage eine der sichersten Anlagevarianten.

Informationen zur Einlagensicherung beim Festgeldkonto

Infolge einiger einschneidender Verluste von privaten Geldanlagen bei der weltweiten Finanzkrise, wurden entscheidende Schritte unternommen, um Einbußen der Kleinsparer für die Zukunft bei Bankinsolvenzen zu verhindern. Es wurde gesetzlich festgelegt, dass bestimmte Konten generell einer Sicherung der Einlagen bis zu festgelegten Summen, unterliegen. Dies sind die Girokonten, Sparkonten, Festgeldkonten und Tagesgeldkonten. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus gibt es noch Bankenfonds, die für die Sicherung noch weit höherer Beträge der Geldinstitute, eine freiwillige Garantie übernehmen. Die Einlagensicherungen dienen dazu, dass Sparer auch bei einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit der Bank, ihre Spareinlagen zu 100 % zurückerhalten.

Gesetzliche Einlagensicherung in der EU

Für alle Staaten der Europäischen Währungsunion gelten die gesetzlichen Regelungen für die Einlagensicherung der o.g. Konten. Die gesetzliche Einlagensicherung in EU Ländern liegt seit dem 1.1.2011 in der gesamten Europäischen Währungsunion allgemein bei 100.000 Euro. Im Klartext heißt das, sollte eine Bank Insolvenz anmelden, erhalten die Anleger o.g. Konten bis zur gesetzlich festgelegten Einlagensumme ihre Gelder zu 100 % zurück. Die Rückerstattung erfolgt spätestens 30 Tage nach Beantragung der Erstattung durch den Konto Inhaber. Wichtig: Im Falle einer Bankeninsolvenz bei der kontoführenden Bank muss der Sparer immer sofort selbst seinen Antrag auf Rückerstattung stellen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und alle wichtigen Daten zum Konto Inhaber enthalten.

Zusätzliche Absicherung durch freiwillige Einlagensicherung der Banken

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus existiert in Deutschland noch der Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken. Für alle hier zusammengeschlossenen Banken, und das sind sämtliche namhaften deutschen Bankinstitute, haftet dieser Fond im Falle einer Insolvenz mit jeweils 30 % des zu haftenden Eigenkapitals pro Kunde. Im Durchschnitt verfügen die großen Bankinstitute über Eigenkapital von jeweils ca. 100 Mio. Euro, was einer Sicherung pro Kunde von rund 30 Mio. Euro entspricht. Sparkassen und Volksbanken garantieren sogar über zusätzlich zur eigenen Einlagensicherung, eine unbegrenzte Absicherung der Spareinlagen und Girokonto Einlagen. Darüber hinaus ergibt sich für die Praxis, dass die Sparvorkommen, egal in welcher Höhe, auch bei den Festgeldkonten, weit über die gesetzlich festgelegten Beträge gesichert sind. Vor allem die privaten Anleger haben somit kaum noch Risiken und Folgen bei einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit der Bank, zu befürchten.

Einlagensicherung – Ausland

Die Gesetzliche Einlagensicherung für Banken mit Sitz in den EU Ländern beträgt nach der EG-Richtlinie 100% Einlagensicherungsschutz bis 100.000 Euro.

Dagegen gibt es auch Länder mit niedrigeren Einlagensicherungen, die eben nicht zur Europäischen Währungsunion gehören. Die niedrigeren Summen entstanden zum Großteil aus dem Wertabfall der jeweiligen Währungen. Bei Auslandsanlagen von Festgeld sollte also stets auf die Einzelbedingungen gesehen werden. Solche finden sich in den Informationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verträge. Auch im Internet kann man sich über die Regelungen zur Einlagensicherung, wie sie im jeweiligen Land gültig sind informieren. Auch in den anderen Ländern der EU, unabhängig von der Zugehörigkeit zur Währungsunion, gibt es ähnliche Bankenfonds wie in Deutschland, die zusätzliche Garantien liefern. Soll ein Konto in einem der anderen EU Länder angelegt werden, sollte natürlich auch dies einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Selbstverständlich ist es ratsam, sich zuerst über die Einlagensicherungen zu informieren und erst dann, das Land auszuwählen, indem man Geld anlegen möchte.

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