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Einlagensicherung

20 August 2011 No Comment

Die Einlagensicherung ist eine Bezeichnung für alle gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen, die zum Schutz der Einlagen von Privatpersonen bei Banken getroffen werden. So sind die Einlagen bei einer eventuellen Insolvenz der Bank sicher geschützt. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Man unterscheidet dabei eine gesetzliche, sowie eine freiwillige Einlagensicherung.

Die gesetzliche Einlagensicherung wurde für alle deutschen Kreditinstitute zum 01. Juli 2009 eingeführt. Dadurch sind alle Einlagen bis zu 50000 Euro zu 100 Prozent abgesichert. Für Anlagen nach dem 01. Januar 2011 lautet die gesetzliche Sicherung über 100000 Euro. Da diese Sicherung in vielen Fällen nicht ausreichen würde, haben die meisten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken freiwillige Sicherungssysteme eingeführt die alle Einlagen zu 100 Prozent absichert.

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