Einlagensicherungsfonds

Posted by admin | Allgemeines | Mittwoch 22 April 2009 14:02

Neben dem Einlagensicherungsfonds gibt es eine gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (Edb). So sind in der Entschädigungseinrichtung der Edb 90 % der Einlagen und maximal 20 000 Euro geschützt. Zwingend ist die Teilnahme an der EdB jedoch nur für Banken, die über eine deutsche Banklizenz verfügen und in Deutschland als rechtlich eigenständige Gesellschaft agieren. So können auch Töchter ausländischer Banken unter den Sicherungsschirm fallen. Werden Banken über Niederlassungen tätig, die hier unselbständig agieren, fallen Sie in die gesetzliche Einlagensicherung Ihres Heimatlandes. Bei einem Fall einer Insolvenz sind die Ansprüche des Anlegers direkt an die Einlagensicherung des Heimatlandes anzumelden.


Den Einlagensicherungsfonds hat der Bundesverband deutscher Banken, genannt BdB, aufgelegt. Beim Einlagensicherungsfonds sind die Einlagen mit mindestens 1.5 Millionen Euro abgesichert. Auch viele Banken aus dem Ausland sind in dem Einlagensicherungsfonds vertreten. Hier spielt es keine Rolle, ob die Tochtergesellschaft rechtlich eigenständig oder eine unselbständige Niederlassung ist. Die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds ist freiwillig. Also kann auch jede Bank jederzeit aus dem Einlagensicherungsfonds austreten. Dies gesschieht aber nicht lautlos, sonder muss vermeldet werden.