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Einlagensicherungsfonds

27 August 2011 No Comment

Einlagensicherungsfonds sind Schutzsysteme der Banken, durch die Einlagen von Kunden im Falle einer Insolvenz geschützt sind. Neben dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds gibt es auch noch freiwillige Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände. Diese gehen weit über die Leistungen der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus. Die zugehörigen Institute zahlen in regelmäßigen Abstände Beträge in den Fonds ein. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Umsatz sowie der Bonität der jeweiligen Bank.

Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind alle Einlagen von Privatpersonen und Personengesellschaften geschützt. Der Schutz umfasst alle Arten der Einlage wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen laufende Sparbriefe. Pro Kunde sind alle Einlagen bis zu einem Betrag von 100000 Euro geschützt. Kommt es bei einer Bank zur Insolvenz, dann wird der Kunde durch die Entschädigungseinrichtung informiert und erhält von dort ein entsprechendes Entschädigungsangebot.

Es gibt verschiedene freiwillige Einlagensicherungen:

- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V.
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Einlagensicherung der Landesbanken und Sparkassen
- Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Für Banken die eine Zweigstelle in einem anderen Land haben, gilt immer die Regelung des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet. Dies ist auch für Direktbanken gültig bzw. für deutsche Banken mit einer Zweigstelle im Ausland.

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