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Sichteinlage

20 August 2011 No Comment

Mit Sichteinlagen werden Einlagen bei Banken bezeichnet, über die jederzeit verfügt werden kann. Dies hat zur Folge, dass es bei Sichteinlagen keine Kündigungsfrist gibt und man täglich über das Guthaben verfügen kann. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Einlagen auf Girokonten. Es werden jedoch auch Einlagen mit einer Kündigungsfrist von weniger als 30 Tagen als Sichteinlage bezeichnet. Über die Sichteinlage kann jederzeit per Überweisung, Lastschrift, Barabhebung Scheck etc. verfügt werden.

Sichteinlagen bieten keine oder nur eine sehr geringe Verzinsung. Sie sind deshalb in erster Linie für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Der Grund liegt darin, dass Banken die Sichteinlagen der Kunden nur für kurzfristige Kredite verwenden dürfen, da diese jederzeit wieder zur Verfügung stehen müssen. Dadurch entstehen für die Banken relativ hohe Kosten bei gleichzeitig nur geringen Gewinnen. Aufgrund dieser Kosten verlangen einige Banken für Konten mit Sichteinlagen entsprechende Kontoführungsgebühren.

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