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Sparerfreibetrag

20 August 2011 No Comment

Mit Sparerfreibetrag wird der Betrag beziffert, bis zudem Einkünfte aus Kapitelvermögen nicht versteuert werden müssen. Hierzu zählen unter anderem Zinserträge und Dividendenerträge. Zum 01. Januar 2009 wurde der Begriff Sparfreibetrag durch die Bezeichnung Sparer-Pauschbetrag ersetzt. Derzeit beträgt der Sparerfreibetrag für Alleinstehende 801 Euro und für verheiratete 1602 Euro.

Der Sparer hat die Möglichkeit den Betrag auf verschiedene Geldinstitute zu verteilen. Hierzu reicht er bei den betreffenden Banken jeweils einen Freistellungsauftrag mit dem gewünschten Betrag ein. Das Finanzamt überprüft anhand der gestellten Freistellungsaufträge ob der zu Verfügung stehende Freibetrag nicht überschritten wurde. Es empfiehlt sich, also wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Gemeinsam mit der Gesetzesänderung ist auch der Freibetrag bei Veräußerungsgewinnen aus Aktien, Investmentfonds oder anderweitigen Wertpapieren komplett gestrichen worden. Diese werden nun nicht mehr getrennt erfasst, sondern gehen voll in den Sparer Pauschbetrag mit ein.

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