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Beim Termingeld oder der Termineinlage handelt es sich um eine Geldanlage, die zeitlich befristet ist. Man unterscheidet dabei Festgelder und Kündigungsgelder. Das Festgeld wird immer über eine vorher vereinbarte feste Laufzeit angelegt. Danach wird die Summe entweder ausbezahlt oder wieder für eine neue Zeit mit neuem Zinssatz angelegt. Das Kündigungsgeld wird dagegen ohne Laufzeit mit einer vereinbarten Kündigungsfrist angelegt. Beim Kündigungsgeld ist der Zinssatz nicht fest, sondern orientiert sich am allgemeinen Marktzins.
Über das Termingeld kann der Anleger immer erst nach Ablauf der Laufzeit bzw. beim Kündigungsgeld nach erfolgter Kündigung verfügen. …
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Die Mindesteinlage ist ein Begriff, wie er bei Anlageprodukten von Banken vorkommt. Bezeichnet wird damit der kleinste Betrag, den ein Kunde einzahlen muss, um ein bestimmtes Produkt zu erhalten. Neben Festgeldeinlagen sind solche Mindesteinlagen auch bei vielen Fonds- und Wertpapiergeschäften üblich. Je nach Bank werden auch für Tagesgeldkonten oder Sparbriefe Mindesteinlagen gefordert. Die Höhe der Mindesteinlage richtet sich nach dem jeweiligen Produkt. Bei Festgeldkonten haben sich mittlerweile Mindesteinlagen zwischen 2500 Euro und 5000 Euro etabliert. Bei geschlossenen Fonds können je nach Fonds auch Mindesteinlagen bis zu 100000 Euro verlangt werden. …
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Eine Maximaleinlage ist ein Begriff der zum Beispiel bei Tages- und Festgeldkonten verwendet. So bieten manche Banken nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag einen hohen Zinssatz an. Für alle Einlagen, welche die Maximaleinlage übersteigen, werden dann niedrigere Zinssätze geboten. Zum Teil werden für Beträge die über dem Maximalbetrag liegen auch gar keine Zinsen mehr angeboten. Wer größere Summen anlegen möchte, hat die Möglichkeit diese über verschiedene Banken zu verteilen.
Die Banken nutzen die Maximaleinlage zudem, um ihre Zielgruppe zu definieren. Tages- und Festgeldkonten werden für Sparer angeboten, die kleinere bis …
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Ganz allgemein versteht man unter Laufzeit die Zeitspanne vom Beginn bis zum Ende einer vertraglichen Vereinbarung. Man unterscheidet dabei kurzfristige, mittelfristige und langfristige Laufzeiten. Allerdings gibt es hierzu keine gesetzlichen Regelungen, sodass die beiden Vertragsparteien die Laufzeit individuell für den betreffenden Vertrag festlegen können. Laufzeiten findet man zum Beispiel bei Krediten, Geldanlagen, Arbeitsverträgen, Versicherungen und vielem mehr.
Wichtig sind Laufzeiten vor allem auch im Finanzbereich. So wird zum Beispiel bei einem Ratenkredit anhand der Laufzeit die monatliche Tilgung ermittelt. In vielen Fällen richtet sich auch die Höhe des Zinssatzes und damit …
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Bei der Kontoführung handelt es sich um einen Begriff, der hauptsächlich in Verbindung mit Girokonten genutzt wird. Man versteht darunter den Arbeitsaufwand, den eine Bank bei der Pflege und Verwaltung eines Kontos hat. Für die Kontoführung kann die Bank vom Kunden eine entsprechende Kontoführungsgebühr erheben. Es handelt sich dabei zumeist um einen Pauschalbetrag, in welchem dann alle Kosten für die Kontoführung enthalten sind. Aufgrund des starken Wettbewerbs gehen inzwischen immer mehr Banken dazu über, auch Girokonten ohne Kontoführungsgebühr anzubieten. In manchen Fällen ist dafür jedoch ein monatlicher Mindesteingang erforderlich.
Zur Kontenführung …
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Bei der Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei, mit der Absicht einen Vertrag zu beenden. Man unterscheidet dabei zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung. Wer außerordentlich kündigt, wünscht die Vertragsbeendigung entweder fristlos oder unter Einhaltung einer gewissen Kündigungsfrist. Ordentliche Kündigungen erfolgen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die ordentliche Kündigung ist eine Möglichkeit ein Dauerschuldverhältnis zu beenden. Bei vorliegen von bestimmten Gründen, kann dies auch außerordentlich gekündigt werden.
Im Unterschied zu einem Rücktritt haben Kündigungen nur Auswirkungen auf die Zukunft. Aus der Vergangenheit fällig gewordene Leistungen gelten weiterhin …
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Der Begriff Konditionen entstammt aus dem lateinischen Wort “condicio”, was soviel wie Zustand oder Bedingung bedeutet. Im Finanz- bzw. Wirtschaftswesen bezeichnet man mit Konditionen die vertraglichen Bedingungen betreffs der Zahlung und Lieferung. Dabei werden die Bedingungen in entsprechenden Verträgen verbindlich geregelt. Es wird somit geregelt, unter welchen Bedingungen eine Schuld getilgt werden kann. Des Weiteren geht daraus hervor wie eine Ware oder eine Dienstleistung übergeben werden soll.
Bezogen auf das Finanzwesen werden mit Konditionen auch die Rahmenbedingungen von Finanzverträgen unterschiedlicher Art bezeichnet. Hierzu zählen unter anderem, der Zinssatz, die Art de …
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Das Wort Girokonto stammt vom italienischen Begriff “giro”, was soviel bedeutet wie Kreislauf oder kreisen lassen. Das Girokonto bietet dem Inhaber die Möglichkeit, seinen Zahlungsverkehr bargeldlos abzuwickeln. So können über Girokonten bargeldlose Einzahlungen wie Lohn, Gehalt oder die Rente gebucht werden. Gleichzeitig ist es möglich, mittels Überweisungen Rechnungen zu begleichen. Für regelmäßig zu zahlende Beträge können auch Daueraufträge eingereicht werden. Ein weitere Möglichkeit besteht darin, fällige Verbindlichkeiten per Lastschrift einziehen zu lassen. Im Gegensatz zu einer Überweisung kann eine Lastschrift innerhalb einer gewissen Frist zurückgebucht werden. Zum Nachweis über die …
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Bei einem Gemeinschaftskonto handelt es sich um ein Konto bei einem Kreditinstitut, dass von mehreren Personen gemeinsam geführt wird. Bei einem Gemeinschaftskonto haften alle Kontoinhaber gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten aus dem Konto. Das heißt, für jeden einzelnen Inhaber Haftung bis zur vollen Höhe. Als Kontoinhaber können dabei sowohl natürliche wie auch juristische Personen fungieren. Es werden zwei verschiedene Arten von Gemeinschaftskonten unterschieden. Dies sind die sogenannten Und-Konten und Oder-Konten.
Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber unabhängig voneinander verfügungsberechtigt. Das heißt, jeder Inhaber darf für sich alleine über das gesamte Guthaben bzw. über einen …
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Die Fungibilität gibt Auskunft über die Austauschbarkeit von Vermögensgegenständen. Das Wort entstammt aus dem lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt “Vertretbarkeit”. Hierbei zählt vor allem die Zeitspanne, in der es möglich ist, einen Vermögensgegenstand gegen einen anderen oder gegen Bargeld auszutauschen.
Immobilien sind nicht so fungibel als beispielsweise Bankeinlagen oder Aktien. Die Fungibilität ist eine Voraussetzung, dass Aktien überhaupt an der Börse gehandelt werden können. Dadurch das die Aktien in Bezug auf Anteilshöhe und Veräußerbarkeit standardisiert sind werden diese austauschbar und lassen sich breit gefächert handeln. Bei Immobilien hängt die Fungibilität …